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Rechtliche Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Christopher Salamut
Kroosweg 38
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Deutschland


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Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

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Anleitung

PDF digital unterschreiben: In 3 einfachen Schritten

SignThat funktioniert direkt im Webbrowser. Du musst kein Programm installieren und kein Benutzerkonto anlegen.

1

Dokument auswählen

Ziehe dein PDF per Drag & Drop in das Upload-Feld oder wähle es aus deinem Dateimanager aus. Dokumente und Screenshots lassen sich auch direkt mit Strg + V einfügen.

2

Unterschrift einfügen

Zeichne deine Signatur mit Maus, Trackpad oder dem Finger auf dem Smartphone. Alternativ kannst du deinen Namen in Schreibschrift tippen, ein Bild deiner Unterschrift hochladen oder einen Datumsstempel setzen.

3

PDF speichern

Platziere die Unterschrift millimetergenau auf der gewünschten Seite und skaliere sie nach Bedarf. Klicke auf „Speichern“, um das fertig signierte PDF sofort herunterzuladen.


Rechtlicher Leitfaden

Wann ist die elektronische Unterschrift rechtsgültig?

In Deutschland und der Europäischen Union regelt die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechtswirksamkeit digitaler Signaturen.

Einfache elektronische Signatur (EES)

Das Zeichnen oder Einfügen einer Unterschrift in SignThat entspricht der einfachen elektronischen Signatur. Im deutschen Zivilrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit (§ 105 ff. BGB). Das bedeutet: Nahezu alle alltäglichen Vereinbarungen sind auch mit einer einfachen digitalen Signatur oder per E-Mail vollumfänglich rechtswirksam.

Gültig und bewährt für:

  • Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge
  • Auftragsbestätigungen, Angebote und Kostenvoranschläge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Mietverträge und Wohnungsübergabeprotokolle
  • SEPA-Lastschriftmandate und interne Freigaben

Wann gilt die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB)?

In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen schreibt das Gesetz ausdrücklich die Schriftform (§ 126 BGB) vor. In diesen Fällen reicht weder eine gescannte Unterschrift noch eine einfache elektronische Signatur aus, sondern es ist entweder eine handschriftliche Originalunterschrift auf Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES mit eID/Kartenleser) erforderlich.

Schriftform gesetzlich zwingend vorgeschrieben bei:

  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB)
  • Kündigung von Wohnraummietverträgen (§ 568 BGB)
  • Bürgschaftserklärungen von Privatpersonen (§ 766 BGB)
  • Notariellen Beurkundungen (z. B. Grundstückskäufe, § 311b BGB)
  • Verbraucherdarlehensverträgen (§ 492 BGB)

Sicherheit & Technologie

Warum lokale Client-Side-Verarbeitung sicherer ist

Die meisten Online-PDF-Editoren laden deine Dokumente auf fremde Server in Rechenzentren hoch, verarbeiten sie dort und schicken das Ergebnis zurück. Für Verträge, Rechnungen oder sensible Personaldaten birgt dies erhebliche Risiken.

✕ Herkömmliche Cloud-Editoren

Dokumente werden über das Internet an Cloud-Server (oft in den USA) übertragen. Dort verweilen sensible Dateien im Zwischenspeicher und können bei Sicherheitslücken oder Datenpannen abgefangen werden. Zudem ist für Kanzleien und Unternehmen oft die DSGVO-Konformität unklar.

✓ SignThat Zero-Knowledge-Architektur

SignThat führt sämtliche Rechenoperationen (PDF parsen, Vektorgrafiken zeichnen, Schriften rendern) direkt im Arbeitsspeicher deines Browsers mittels moderner Web-Standards (HTML5 Canvas & WebAssembly) aus. Weder deine Originaldatei noch deine Unterschrift werden jemals hochgeladen oder gespeichert.

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Transparenz-Check: Du kannst die Internetverbindung deines Computers oder Smartphones nach dem Laden von signthat.de testweise trennen – das Öffnen, Signieren und Speichern von PDFs funktioniert dank der reinen Client-Side-Technologie auch komplett offline.


Häufig gestellte Fragen

Fragen & Antworten zu SignThat

Kostet SignThat etwas oder gibt es ein Abonnement?

Nein. SignThat ist vollständig kostenlos und kommt ohne Registrierung, Testphasen oder versteckte Abo-Fallen aus. Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der signierten Dokumente.

Funktioniert SignThat auf Smartphone und Tablet?

Ja. Die Benutzeroberfläche ist speziell für Touchscreens auf iOS (iPhone, iPad) und Android optimiert. Du kannst deine Unterschrift ganz natürlich mit dem Finger oder einem Eingabestift auf dem Display zeichnen.

Kann ich eine Unterschrift für spätere PDFs merken?

Ja. Wenn du im Unterschriften-Dialog auf „Unterschrift merken“ klickst, wird das Signatur-Bild im lokalen Browser-Speicher deines Endgeräts hinterlegt. So kannst du mehrseitige Dokumente mit nur einem Klick gegenzeichnen, ohne jedes Mal neu zeichnen zu müssen.

Verändert SignThat die Textqualität meines Original-PDFs?

Nein. Die Original-Vektoren, eingebetteten Schriftarten und Textschichten deines PDFs bleiben zu 100 % verlustfrei erhalten. Deine Signatur und zusätzliche Texte werden als zusätzliche Vektorebene präzise auf dem Dokument platziert.

Welche Bildformate kann ich für Stempel oder Logos nutzen?

Du kannst PNG-, JPG-, WebP- und GIF-Dateien einfügen. Transparente PNG-Grafiken eignen sich besonders gut für eingescannte Firmenstempel oder Unterschriften mit transparentem Hintergrund.

Wie sicher sind vertrauliche Verträge bei SignThat?

Da die Datenverarbeitung komplett im Arbeitsspeicher deines Browsers stattfindet und kein Upload zu externen Webservern erfolgt, ist SignThat optimal für vertrauliche Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Mietverträge oder geschäftliche Vereinbarungen geeignet.